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Einwilligungserklärung zur Anzeige der Anbieterbewertungen in KURSNET Version: 2.0 18.12.2017
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt auf Basis der Ergebnisse geförderter beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen eine Anbieterbewertung. Mit Ihrer Einwilligung werden die Anbieterbewertungen Ihrer Einrichtung bei Ihren in KURSNET im Bereich „Finden“ veröffentlichten Weiterbildungsveranstaltungen, die als mit Bildungsgutschein zugelassen gekennzeichnet sind, angezeigt. Die Anbieterbewertungen werden ferner bei beruflichen Bildungsmaßnahmen aus KURSNET angezeigt, die auch in anderen Online-Anwendungen der BA veröffentlicht werden. Dies betrifft zurzeit das Onlineangebot der BA auf www.arbeitsagentur.de und die Anwendung BERUFENET. Die Anbieterbewertungen sind für die Nutzerinnen und Nutzer in den Online-Anwendungen nur sichtbar, nachdem Sie der Anzeige der Bewertungen in Ihrem Anbieter-Bereich in KURSNET zugestimmt haben. Falls Sie der Veröffentlichung der Anbieterbewertungen nicht zustimmen, kann Ihre Einrichtung weiterhin ihre Bildungsangebote veröffentlichen, ohne dass Anbieterbewertungen angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Zustimmung bzw. Nichtzustimmung sich auf alle betroffenen Bildungsangebote Ihrer Einrichtung bezieht. Das heißt, die Einschränkung Ihrer Zustimmung bzw. Nichtzustimmung auf einen Teil der Bewertungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie ebenso, dass sich Ihre Zustimmung bzw. Nichtzustimmung auch auf die regelmäßig aktualisierten Bewertungen bezieht. Die Informationen, zu welchen Zeitpunkten Ihre Einwilligung erteilt oder nicht erteilt worden ist, werden gespeichert. Ihre Zustimmung bzw. Nichtzustimmung können Sie jederzeit in Ihrem Anbieter-Bereich widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf aus technischen Gründen erst am folgenden Werktag wirksam wird. Das bedeutet, im Falle des Widerrufs einer Nichtzustimmung werden die Anbieterbewertungen bei den Bildungsveranstaltungen Ihrer Einrichtung erst am folgenden Werktag angezeigt. Im Falle des Widerrufs einer Zustimmung werden die Anbieterbewertungen erst am folgenden Werktag nicht mehr angezeigt. Vor Erteilung Ihrer Zustimmung bzw. Nichtzustimmung können Sie sich in Ihrem Anbieter-Bereich unter den Menüpunkten „Bildungsanbieterdaten“ und „Anbieterbewertung“ umfassend über Ihre Anbieterbewertungen informieren. Ferner können Sie sich unter www.arbeitsagentur.de/kursnet-anbieterbewertung eingehend über die Methodik der Anbieterbewertung informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne erstmalige Vornahme einer Zustimmung bzw. Nichtzustimmung zur Anbieterbewertung Ihre Registrierung in KURSNET-Anbieten, die Online-Eingabe Ihres Bildungsangebots oder den Upload Ihres XML-Katalogs nicht abschließen können. Sofern Sie etwas Zeit für Ihre Entscheidung benötigen, aber inzwischen Ihre laufende Aktivität in KURSNET fortsetzen bzw. beenden möchten, empfehlen wir, der Anzeige der Anbieterbewertungen zunächst nicht zuzustimmen und nach Ihrer Entscheidung Ihre Nichtzustimmung zu widerrufen, wenn Sie die Anzeige Ihrer Bewertungen wünschen. Sofern Ihre Einrichtung grundsätzlich keine zertifizierten Bildungsveranstaltungen, die mit Bildungsgutschein gefördert werden können, in KURSNET veröffentlicht oder ihre Einrichtung bisher keine geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt hat, wählen Sie bitte „Der Anzeige der Anbieterbewertungen in KURSNET-Finden wird nicht zugestimmt“. Der KURSNET-Support kann Ihnen auf Anfrage eine Übersicht aller Anbieterbewertungen Ihres Unternehmens zukommen lassen. |