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Die AVGS-Suche ist nach vier Maßnahmezielen untergliedert:
Durch eine Gesetzesänderung werden die vier Maßnahmeziele auf drei reduziert. Die Maßnahmeziele
• "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" und
• "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen"
werden dabei zusammengelegt.
Die drei Maßnahmeziele lauten somit:
Die Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Erfassung in KURSNET wird automatisch angepasst. Sie müssen nichts zusätzlich unternehmen. Die AVGS-Suche wird zum 04.01.2021 auf diese Gesetzesänderungen umgestellt.
01.01.2021 Zusammenlegung Maßnahmeziele AVGS
- 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- 3. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- 4. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Durch eine Gesetzesänderung werden die vier Maßnahmeziele auf drei reduziert. Die Maßnahmeziele
• "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" und
• "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen"
werden dabei zusammengelegt.
Die drei Maßnahmeziele lauten somit:
- 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- 2. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- 3. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Erfassung in KURSNET wird automatisch angepasst. Sie müssen nichts zusätzlich unternehmen. Die AVGS-Suche wird zum 04.01.2021 auf diese Gesetzesänderungen umgestellt.
Stand: 16.11.2020