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Bildungsinteressierte können durch Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit unterstützt werden, wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Ein Bildungsgutschein enthält ein konkretes Bildungsziel und ist in der Regel drei Monate gültig.
Wenn Sie eine Bildungsveranstaltung anbieten möchten, die mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit förderbar ist, müssen Ihre Einrichtung und das Bildungsangebot nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen bzw. zertifiziert sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren
Ihre Zulassung als Bildungsträger und die Zulassung Ihrer Maßnahme nach AZAV erfolgen ausschließlich seitens privater Unternehmen, der sogenannten „Fachkundigen Stellen (FKS)“ gemäß § 177 SGB III. Sie können frei wählen, von welcher „Fachkundigen Stelle“ Sie die Zertifizierung durchführen lassen.
Die Liste der Zertifizierer können Sie hier einsehen:
Liste der akkreditierten fachkundigen Stellen
Wie werde ich zur Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen?
Stand: 03.12.2019