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01.01.2021 Zusammenlegung Maßnahmeziele AVGS

Die AVGS-Suche ist nach vier Maßnahmezielen untergliedert:

  • 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • 3. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • 4. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme


Durch eine Gesetzesänderung werden die vier Maßnahmeziele auf drei reduziert. Die Maßnahmeziele

• "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" und

• "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen"

werden dabei zusammengelegt.

Die drei Maßnahmeziele lauten somit:

  • 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • 2. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • 3. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme


Die Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Die Erfassung in KURSNET wird automatisch angepasst. Sie müssen nichts zusätzlich unternehmen. Die AVGS-Suche wird zum 04.01.2021 auf diese Gesetzesänderungen umgestellt.

Stand: 16.11.2020
Programmversion: 3.45.0  - OCZ02XF5_PERM02_S02_KURSNET-ANBIETEN  - Alle Angaben ohne Gewähr  - ©   Bundesagentur für Arbeit
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