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Anbieterbewertung: Einführung einer Mindestzahl bei dem Wert „Teilnehmerrückmeldungen“

Bisher wurden der Wert „Teilnehmerrückmeldungen“ ab einer einzigen Bewertung angezeigt. Ab dem 30.11.2018 ist jedoch teilweise eine bestimmte Anzahl von Rückmeldungen erforderlich.

Die Bewertung „Teilnehmerrückmeldungen“ wird weiterhin ab einer einzigen Rückmeldung angezeigt, wenn ein korrespondierender Wert „Integration in Arbeit“ ermittelt werden kann.

Kann der zugehörige Wert „Integration in Arbeit“ nicht berechnet werden, dann muss eine Mindestzahl beim dem Wert „Teilnehmerrückmeldungen“ erreicht werden. Um die Mindestzahl zu erfüllen, müssen mindestens 10% Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die für die Befragung angeschrieben wurden, eine Rückmeldung abgeben oder es müssen mindestens 3 Rückmeldungen vorliegen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, wird die Bewertung „Teilnehmerrückmeldungen“ nicht angezeigt.

Damit trägt die BA einem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Bildungsträgerverbände im Arbeitskreis und einem ebenfalls mehrfach von Bildungsanbietern im KURSNET-Support geäußerten Wunsch Rechnung.

Näheres zur Anbieterbewertung finden sie in den Hilfe- und Erläuterungstexten.
Stand: 09.11.2020
Programmversion: 3.45.0  - OCZ02XF5_PERM02_S01_KURSNET-ANBIETEN  - Alle Angaben ohne Gewähr  - ©   Bundesagentur für Arbeit
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